ASF Seminar (Fahranfänger)
Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen erwischt wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt.
Wer bis zum Ende der Fristsetzung dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Teilnahmebescheinigung nachreicht.
In bestimmten Fällen der Versäumnis, kann der Führerschein auch entzogen werden.
Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre. Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre, zusätzlich um die Zeit eines eventuellen Fahrverbotes.
Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in Fahrschulen statt. Mit theoretischem Unterricht hat das aber nichts zu tun.
Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern).
Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen.
Eine Prüfung findet nicht statt und es werden hier auch keine Punkte abgebaut.
wir bieten dieses Seminar im Moment nicht an.